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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ImmVePro-GmbH


1. Buchung und Buchungsbestätigung

Mit der telefonischen- oder Onlinebuchung bieten Sie der ImmVePro-GmbH den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an, wobei sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von der ImmVePro-GmbH binden. Der Mieter erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung per Email oder Post. Die Reservierungsbestätigung wird mit der Anzahlung zum verbindlichen Mietvertrag. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.

2. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungen erfolgen gemäß reiseüblichen Bedingungen in Vorkasse. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises ist 7 Kalendertage nach Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung in Höhe von 80% hat bis 30 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise innerhalb von 30 Tagen sind 100% des Reisepreises sofort zu zahlen bzw. wird der Reisepreis vor Ort bei Anreise bezahlt. Endreinigung, Kurtaxe und im Bedarfsfall Bettwäsche sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind vor Ort in bar zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von der ImmVePro- GmbH bzw. dem Hauseigentümer/ Vermieter.

3. Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne des Leistungsumfanges It. Angebot (Ausstattung und Sonstiges) sind grundsätzlich Vermieter und Mieter. Der Reservierungsdienst der ImmVePro-GmbH vermittelt lediglich erklärte Leistungen im Auftrag der Vermieter. Korrespondenzen, Auskünfte, Reservierungen und Zahlungsabwicklungen werden vom Reservierungsdienst bearbeitet. Dafür wird eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 20,- € je erfolgter Buchung erhoben.

4.Rücktritt

4.1 Rücktritt durch Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form bei der ImmVePro-GmbH. Wir berechnen immer eine Stornierungsgebühr von mind. 50,00 €.

Bei Buchungsänderungen jeglicher Art fällt eine Umbuchungsgebühr von 10,00 € pro Vorgang an.

Treten Sie von der Buchung zurück so sind folgende Bearbeitungsgebühren und Aufwendungen als Ersatz durch Sie zu leisten:

  • bei Rücktritt bis 60 Tagen vor Mietbeginn 50,- €
  • bei Rücktritt 60 – 40 Tagen vor Mietbeginn 25% des Mietpreises, mindestens 50,00 €
  • bei Rücktritt 39 – 25 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
  • bei Rücktritt 24 – 07 Tagen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • bei Rücktritt 06 -0 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen 100% des Mietpreises

Bei kurzfristigen Buchungen, ab 24 Tage vor Reisebeginn (Datum der Buchungsbestätigung gilt) wird die Buchung für beide Seiten rechtsverbindlich, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich, Fax oder E-Mail, widersprochen bzw. gekündigt wird. Der fällige Reisepreis ist sofort als Gesamtbetrag zu überweisen.

Sollte die Anreise innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung erfolgen, zahlen Sie in diesem Fall bitte den Gesamtpreis bei Anreise direkt vor Ort. Ab Rechtverbindlichkeit der Buchung gelten die Erstattungsansprüche unter Punkt 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Rücktritt durch den Kunden“ entsprechend.

Kann das Objekt wieder vermietet werden, sind von Ihnen nur Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,00 € zu leisten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Diese wird bei der Buchung angeboten. Kommt der Mieter seiner Anzahlungsverpflichtung, gemäß Ziffer 2. nicht innerhalb der 7 Kalendertage nach, kommt kein rechtskräftiger Mietvertrag zu Stande. Die Reservierung wird dann storniert.

4.2 Rücktritt durch ImmVepro-GmbH

Wenn der Mieter entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seiner Restzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird die ImmVePro-GmbH ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann die ImmVePro-GmbH berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 4.1.

Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder ImmVePro-GmbH nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich im groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Mieter.

5. Besondere Bedingungen und Hinweise

  • Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt mit allem Zubehör wie im Vertrag angegeben. Das Objekt darf nicht mit mehr als der im Vertrag angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Bei Ãœberbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zu verlangen. Ausnahmen können nur in Einzelfällen mit dem Vermieter vereinbart werden.
  • Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag Einlass ins Mietobjekt ab 15.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr, am Abreisetag hat die Ãœbergabe des Objekts bis 10 Uhr zu erfolgen.
  • Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr ist unbedingt der Beauftragte des Vermieters vor Ort telefonisch zu verständigen!
  • Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
  • Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
  • Ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht erlaubt ist, finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Hausbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Hunde sind in den Ferienanlagen anzuleinen, Kampfhunde und andere gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
  • Der Mieter hat sich mit dem Inhalt der Hausordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten.
  • Die Hausordnung liegt in der Wohnung aus und kann jederzeit beim Hausmeister eingesehen werden.
  • Drittleistungen vor Ort wie das Ausleihen von Bettwäsche und Handtüchern unterliegen den marktüblichen Preisschwankungen und können sich preislich jederzeit verändern. Als freiwillige Drittleistungen einer Fremdfirma sind dies keine festen Bestandteile des Buchungsvertrages. Preiserhöhungen sind daher zu jederzeit möglich.

6.Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen

  • Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
  • Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Mietleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber der ImmVePro-GmbH schriftlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Mietleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass sie den Mangel der ImmVePro-GmbH unverzüglich angezeigt und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
  • Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  • Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Mieter selbst verantworten, dafür haftet die ImmVePro- GmbH nicht. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme immer überprüfen.
  • Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, muss der Mieter selbst zu tragen.
  • Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann die ImmVePro GmbH bzw. der Hauseigentümer/ Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
  • Eine Änderung der Ausstattung der Ferienwohnung bleibt dem Hauseigentümer/ Vermieter vorbehalten.
  • Die Objektfotos sind jeweils Wohnbeispiele. Bei Änderung der Ausstattung, Ansicht etc. kann keine Mietminderung geltend gemacht werden.
  • Die Benutzung/Nutzung der Ferienunterkünfte, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für persönliche Wertgegenstände des Mieters haftet der Vermieter nicht.
  • Für Unfälle jeglicher Art wird durch die ImmVePro GmbH bzw. dem Hauseigentümer/ Vermieter keine Haftung übernommen.
  • Die Haftung der ImmVePro GmbH bzw. des Hauseigentümer/ Vermieter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung der ImmVePro GmbH bzw. des Hauseigentümer/ Vermieter bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  • Die ImmVePro GmbH bzw. der Hauseigentümer/ Vermieter haften nur innerhalb Ihrer Obliegenheits- und Sorgfaltspflicht.
  • Die ImmVePro GmbH bzw. der Hauseigentümer/ Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Berichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters, Berlin.